Im Regelfall wird die Obergrenze von 300,- € je Schadensfall auch nicht beim Abschleppen eines Wohnwagens erreicht. Sollte dies wider Erwarten doch einmal geschehen, muss das Mitglied nur die Differenz zum konkreten Rechnungsbetrag selbst tragen.
Im Regelfall wird die Obergrenze von 300,- € je Schadensfall auch nicht beim Abschleppen eines Wohnwagens erreicht. Sollte dies wider Erwarten doch einmal geschehen, muss das Mitglied nur die Differenz zum konkreten Rechnungsbetrag selbst tragen.